Wann benötigt man einen Bauantrag?
Im Regelfall bei Neubau, Umbau, Anbau, Aufstockung, Nutzungsänderung, Wohnraumerweiterung durch Wohneinheiten.
Eine Bauantrag beinhaltet die Leistungsphasen 3 und 4 nach HOAI.
Leistungsphase 3 Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung) wäre wie folgt:
a) Erarbeiten der Entwurfsplanung, unter weiterer Berücksichtigung der wesentlichen Zusammen hänge, Vorgaben und Bedingungen (zum Beispiel städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische, soziale, öffentlich-rechtliche) auf der Grundlage der Vorplanung und als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen und die erforderlichen öffentlich rechtlichen Genehmigungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter. Zeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, zum Beispiel bei Gebäuden im Maßstab 1:100, zum Beispiel bei Innenräumen im Maßstab 1:50 bis 1:20
c) Objektbeschreibung
g) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse |
Leistungsphase 4 Genehmigungsplanung wäre wie folgt:
a) Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, sowie notwendiger Verhandlungen mit Behörden unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
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